geraetepruefungen_nach_snr_462638
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| Die neue SNR richtet sich an ein sehr vielfältiges Zielpublikum. Dieses reicht von Betrieben, welche über sehr viele Geräte und eigenes Fachpersonal verfügen, bis hin zum «kleinen» örtlichen Bauunternehmer, | Die neue SNR richtet sich an ein sehr vielfältiges Zielpublikum. Dieses reicht von Betrieben, welche über sehr viele Geräte und eigenes Fachpersonal verfügen, bis hin zum «kleinen» örtlichen Bauunternehmer, | ||
| ====Arbeitgeber sind verantwortlich==== | ====Arbeitgeber sind verantwortlich==== | ||
| - | Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, Verordnung über die Unfallverhütung, | + | Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, Verordnung über die Unfallverhütung, |
| ====Gesetzliche Grundlage für die Wiederholungsprüfung==== | ====Gesetzliche Grundlage für die Wiederholungsprüfung==== | ||
| Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, | Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, | ||
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