Grundsätzlich wird die Arbeitszeit im Timer erfasst. Es besteht auch die Möglichkeit Projektzeiten zu erfassen. Die Projektzeiterfassung soll aber als Hilfmittel dienen um einzelne grössere Projekte Nachzukalkulieren nicht aber für die andauernde systematische Zeiterfassung. Das Fahrtenbuch nutzen wir offiziell nicht.
Grundsätze zu der Zeiterfassung:
Der Arbeitsort ist für alle Mitarbeiten Burgdorf. Die Arbeitszeit beginnt, wenn wir die Arbeit in Burgdorf beginnen.
Starten wir ausnahmsweise von zu Hause aus direkt zu einem Kunden, wird ab Verlassen vom Haus die Zeit bis zum theoretischen Eintreffen in die Firma nicht an die Arbeitszeit angerechnet. Ist der Weg zum Kunden/Einsatzort aber kürzer als nach Burgdorf, gilt das Eintreffen am Arbeitsort als Arbeitsbegin.
Am Vormittag gilt die „Znünipause“ als Arbeitszeit. Alle weiteren Pausen (Rauchpause, Mittagspause, einkaufen u.s.w.) gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit und sind auszustempeln.
Zusätzlich zu der „Znünipause“ muss eine Pause von mindestens 30 min für einen Ganzen Arbeitstag gemacht werden. Das Zeiterfassungssystem zieht der Arbeitszeit diese 30 min automatisch ab, auch wenn nicht ausgestempelt wurde ( Arbeitsgesetz 6-9 h ist eine Pause von mindestens 30 min zwingend )