Vereinbarungen

Arbeitszeit

Grundsätzlich ist die Überzeit 1:1 zu beziehen. Bei entsprechender Auftragslage kann der Bezug von Überzeit auch angeordnet werden.

Wir angeordnete Überzeit ausbezahlt, erfolgt das mit einem Zuschlag von 25%

Freitage gelten gemäss folgender Auflistung:
Anzahl Tage (bezahlt / unbezahlt)
Geburt eines Kindes1 Tag bezahlt
Militärische Rekrutierung, Inspektion und Ausmusterung1 Tag bezahlt
Gründung oder Umzug des eigenen Haushaltes sofern kein Stellenwechsel damit verbunden ist1 Tag bezahlt max. 1x/Jahr
Hochzeit des eigenen Kindes1 Tag bezahlt
Tod von Onkel, Tante, Schwäger/in, Schwiegereltern und Grosseltern im selben Haushalt wohnende Personen1 Tag bezahlt
Tod von Eltern und Geschwister2 Tage bezahlt
Eigene Hochzeit2 Tage bezahlt
Tod von nahen Familienangehörigen(Kindern, Ehegatten)3 Tage bezahlt
Die Zeit zum Besuch von Beerdigungen von Bekannten und fernen Verwandten wird immer gewährt ist aber nicht bezahlt.unbezahlt

Es wird immer in Tagen gerechnet, egal ob der Mitarbeite 20% oder 100% arbeitet. Der Tag hat dann entsprechend aber 1.7h (20%) oder 8.5h (100%)

Das heisst, auch wer nur 20% Arbeitet hat bei der Heirat einen Freitag zu gute.

Fällt zum Beispiel der Tod eines Familienmitgliedes in den Urlaub des Mitarbeiters, werden die Tage gutgeschrieben und können zum Beispiel im Anschluss an den Urlaub bezogen werden.

Betreuung eigener kranker Kinder

Zur Betreuung eigener kranker Kinder wird immer Zeit zur Verfügung gestellt|unbezahlt== Lohnfortzahlung gilt nur, bis eine andere Lösung zur Betreuung gefunden wurde und für maximal 3 Kalendertage gegen Vorweisung eines Arztzeugnisses. Dies gilt zudem auch nur dann, wenn diejenige Person auch normalerweise an den entsprechenden Tagen das Kind betreut.

Krankeit und Unfall

Ab dem 3. Tag wird ein Arztzeugnis verlangt, welches ohen Aufforderung vorzulegen ist. In besoderen Fällen kann auch ab dem 1. Tag ein Arztzeugnis verlangt werden.

Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall ist der Lohn in höhe der Versciherungsleistung geschuldet (in der Regel 80%) während den ersten 30 Tagen oder bis zur Beendigung der ordentlichen Kündigungsfrist, bei Anstellungen von weniger als einem Jahr, wird der volle Lohn ausbezahlt.

Dienstaltergeschenke

Unterschriftenregelung