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unterschriftenregelung

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Unterschriftenregelung

Die Unterschriftenregelung bei der BURGER Engineering AG ist so, dass nur rechtsgültig unterschrieben ist, wenn auch zwei Unterschriten auf dem Dokument (Kollektiv zu zweien) stehen.

Unterschriftberechtigt bei der BURGER Engineering AG nach Handelsregister sind folgende Personen:

  • Andreas Stalder
  • Hans Burger
  • Jürg Lehmann
  • René Fischer
  • Rolf Hartmann
  • Samuel Friedli
  • Sandra Wattinger
  • Werner Berner

Unterschriften bei Offerten

Offerten welche den Betrag von Fr. 50'000.00 übersteigen, werden von zwei Personen unterschrieben. Das ist eine interne Regelung, so dass hier jeder unterschreiben darf. Es gilt aber, dass diejenige Person welche die Offerte erstellt unterschreibt und die zweite Person sich üebr die Offerte soweit informiert, dass er weiss was er unterschreint und keine offensichtliche grobe Fehler vorliegen

Unterschriften bei Bestellungen

Projektbestellungen

Für Materialbestellungn welche für Projekte gemacht werden müssen und in dieser Höhe auch in der Kalkulation eingestellt wurden, kann der Projektleiter die Bestellungen selbständig machen

Lagerbestellungen

Materialbestellungen für das Lager im Rahmen der ordentlichen Bestellungen (Lagerkarten) können grundsätzlich von jedermann selbständig gemacht werden. Hier ist aber immer kritisch zu hinterfragen ob die Anzahl für das Lager gemäss Bestellkarte, noch zeitgemäss ist.

unterschriftenregelung.1720446256.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/08 15:44 von admin · Momentan gesperrt von: 216.73.217.128