arbeitsrechtliches
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| arbeitsrechtliches [2020/04/09 11:22] – r.fischer | arbeitsrechtliches [2020/04/09 11:51] (aktuell) – [Arbeitsrechtliches] r.fischer | ||
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| ===Kurzarbeit: | ===Kurzarbeit: | ||
| - | Bevor Kurzarbeit eintritt, werden die Überzeitsaldis | + | Bevor Kurzarbeit eintritt, werden die Überzeitsaldis |
| ===Karantäne: | ===Karantäne: | ||
| - | Müssen Personen aus Karanztänegründen zu Hause bleiben und können oder wollen nicht von zu Hause aus arbeiten, wird zuerst | + | Müssen Personen aus Karanztänegründen zu Hause bleiben und können oder wollen nicht von zu Hause aus arbeiten, wird die Zeit der Überzeit und von Vorhanderem vorjahren Ferienkonto abgezogen. |
| - | =====Fact' | + | === Betreuung von Kindern |
| - | + | Maixmial 3 Tage bezahlt pro Krankheitsfall und maximal 2 x pro Jahr. | |
| - | + | ||
| - | 09.03.2020 | + | |
| =====Coronavirus und rechtliche Auswirkungen auf den Arbeitsplatz==== | =====Coronavirus und rechtliche Auswirkungen auf den Arbeitsplatz==== | ||
| 23. März 2020 , SKO-Partner | 23. März 2020 , SKO-Partner | ||
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| Jeder Arbeitgeber hat gebührend auf die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu achten. Dies fliesst aus seiner Fürsorgepflicht und es gelten u.A. die einschlägigen Bestimmungen im Obligationenrecht (z.B. Art. 328 OR) und im Arbeitsgesetz bzw. dessen Verordnungen (z.B. Art. 6 ArG / ArGV 3). Darunter fällt auch, dass ein Arbeitgeber die gebotenen und zumutbaren Präventionsmassnahmen ergreift, um Ansteckung oder Verbreitung von Krankheiten am Arbeitsplatz zu verhindern. Es ist zudem daran zu erinnern, dass im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes Informations-, | Jeder Arbeitgeber hat gebührend auf die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu achten. Dies fliesst aus seiner Fürsorgepflicht und es gelten u.A. die einschlägigen Bestimmungen im Obligationenrecht (z.B. Art. 328 OR) und im Arbeitsgesetz bzw. dessen Verordnungen (z.B. Art. 6 ArG / ArGV 3). Darunter fällt auch, dass ein Arbeitgeber die gebotenen und zumutbaren Präventionsmassnahmen ergreift, um Ansteckung oder Verbreitung von Krankheiten am Arbeitsplatz zu verhindern. Es ist zudem daran zu erinnern, dass im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes Informations-, | ||
| - | 2. Hat der Arbeitgeber die Belegschaft über konkrete Gesundheits- und Hygienevorschriften zum Corona-Virus zu informieren? | + | ===2. Hat der Arbeitgeber die Belegschaft über konkrete Gesundheits- und Hygienevorschriften zum Corona-Virus zu informieren? |
| Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat hierzu (Stand 5.3.2020) diverse Verhaltensregeln publiziert: | Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat hierzu (Stand 5.3.2020) diverse Verhaltensregeln publiziert: | ||
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| Obwohl das BAG noch keine besonderen Anordnungen für Betriebe erlassen hat, sind auch Arbeitgeber angehalten, diese Massnamen umzusetzen (z.B. mittels interner Kommunikation und Aushängen) und laufend anzupassen. | Obwohl das BAG noch keine besonderen Anordnungen für Betriebe erlassen hat, sind auch Arbeitgeber angehalten, diese Massnamen umzusetzen (z.B. mittels interner Kommunikation und Aushängen) und laufend anzupassen. | ||
| - | 3. Gibt es Hilfsmittel für Betriebe in Bezug auf Präventions- oder Sicherheitsmassnahmen? | + | ===3. Gibt es Hilfsmittel für Betriebe in Bezug auf Präventions- oder Sicherheitsmassnahmen? |
| Das BAG und SECO bieten Informationen auf deren Webseiten an, z.B. ein ausführliches SECO FAQ «Pandemie und Betriebe» inkl. Antworten zu rechtlichen Fragen sowie ein Handbuch («Pandemieplan: | Das BAG und SECO bieten Informationen auf deren Webseiten an, z.B. ein ausführliches SECO FAQ «Pandemie und Betriebe» inkl. Antworten zu rechtlichen Fragen sowie ein Handbuch («Pandemieplan: | ||
| - | 4. Kann der Arbeitgeber Präventionsmassnahmen im Betrieb durchführen? | + | ===4. Kann der Arbeitgeber Präventionsmassnahmen im Betrieb durchführen? |
| Arbeitgeber können empfohlene oder zweckdienliche Präventionsmassahmen im Betrieb umsetzen: | Arbeitgeber können empfohlene oder zweckdienliche Präventionsmassahmen im Betrieb umsetzen: | ||
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| - | 5. Darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen? | + | ===5. Darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?=== |
| Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer anweisen, für eine befristete Zeit Homeoffice auszuüben, falls diese Arbeitsart im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Das einseitige und befristete Anordnen von Homeoffice dürfte aktuell durchsetzbar sein, selbst wenn der Arbeitsvertrag keine Homeoffice-Bestimmungen vorsieht, sofern dies für den Arbeitnehmer möglich und zumutbar ist (Art der Arbeit, Vorhandensein von Räumlichkeiten und technischer Geräte, Zugang zu Daten etc.). | Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmer anweisen, für eine befristete Zeit Homeoffice auszuüben, falls diese Arbeitsart im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Das einseitige und befristete Anordnen von Homeoffice dürfte aktuell durchsetzbar sein, selbst wenn der Arbeitsvertrag keine Homeoffice-Bestimmungen vorsieht, sofern dies für den Arbeitnehmer möglich und zumutbar ist (Art der Arbeit, Vorhandensein von Räumlichkeiten und technischer Geräte, Zugang zu Daten etc.). | ||
| - | 6. Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter medizinisch überprüfen? | + | ===6. Darf der Arbeitgeber seine Mitarbeiter medizinisch überprüfen? |
| Generelle medizinische Überprüfungen bei Arbeitnehmern sind nicht zulässig. In der aktuellen Situation kann es aber zulässig sein, konkrete Überprüfungshandlungen vorzunehmen, | Generelle medizinische Überprüfungen bei Arbeitnehmern sind nicht zulässig. In der aktuellen Situation kann es aber zulässig sein, konkrete Überprüfungshandlungen vorzunehmen, | ||
| - | 7. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass sich Arbeitnehmer gegen die Grippe impfen lassen? | + | ===7. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass sich Arbeitnehmer gegen die Grippe impfen lassen?=== |
| Ein genereller Impfzwang am Arbeitsplatz wäre nicht zulässig und selbst beim Ausbruch einer Pandemie kaum durchsetzbar. Bei besonders exponierten Berufsgruppen (z.B. Ärzte/ | Ein genereller Impfzwang am Arbeitsplatz wäre nicht zulässig und selbst beim Ausbruch einer Pandemie kaum durchsetzbar. Bei besonders exponierten Berufsgruppen (z.B. Ärzte/ | ||
| - | 8. Dürfen Arbeitnehmer wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr die Arbeit verweigern? | + | ===8. Dürfen Arbeitnehmer wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr die Arbeit verweigern?=== |
| Falls konkrete Gründe vorliegen, z.B. wenn der Arbeitgeber Hygiene- oder Schutzvorschriften offensichtlich nicht einhält, kann ein Grund zur Arbeitsverweigerung vorliegen. In diesem Fall besteht weiterhin Anspruch auf Lohn. Bleibt ein Arbeitnehmer jedoch aus rein subjektivem Grund (Angst vor Ansteckung mit Corona-Virus) zu Hause, so liegt grundsätzlich eine unbegründete Arbeitsverweigerung vor und der Lohnanspruch entfällt und es drohen sogar Disziplinarmassnahmen. | Falls konkrete Gründe vorliegen, z.B. wenn der Arbeitgeber Hygiene- oder Schutzvorschriften offensichtlich nicht einhält, kann ein Grund zur Arbeitsverweigerung vorliegen. In diesem Fall besteht weiterhin Anspruch auf Lohn. Bleibt ein Arbeitnehmer jedoch aus rein subjektivem Grund (Angst vor Ansteckung mit Corona-Virus) zu Hause, so liegt grundsätzlich eine unbegründete Arbeitsverweigerung vor und der Lohnanspruch entfällt und es drohen sogar Disziplinarmassnahmen. | ||
| - | 9. Dürfen Arbeitnehmer zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet werden? | + | ===9. Dürfen Arbeitnehmer zur Leistung von Mehrarbeit verpflichtet werden?=== |
| Auch in einem Pandemiefall gelten die Grundsätze zur Leistung von Überstunden/ | Auch in einem Pandemiefall gelten die Grundsätze zur Leistung von Überstunden/ | ||
| - | 10. Dürfen Mitarbeiter mit Familienpflichten bei Schulschliessung der Arbeit fernbleiben? | + | ===10. Dürfen Mitarbeiter mit Familienpflichten bei Schulschliessung der Arbeit fernbleiben? |
| Bei Schulschliessung infolge Corona-Virus dürfen Mitarbeiter zwecks Kinderbetreuung zu Hause bleiben. Grundsätzlich besteht dieses Recht während bis zu drei Tagen; danach gilt es als zumutbar, eine entsprechende Betreuungslösung zu finden. Rechtlich umstritten ist, ob Arbeitnehmer während dieser Abwesenheit auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu fehlt. | Bei Schulschliessung infolge Corona-Virus dürfen Mitarbeiter zwecks Kinderbetreuung zu Hause bleiben. Grundsätzlich besteht dieses Recht während bis zu drei Tagen; danach gilt es als zumutbar, eine entsprechende Betreuungslösung zu finden. Rechtlich umstritten ist, ob Arbeitnehmer während dieser Abwesenheit auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu fehlt. | ||
| - | 11. Darf der Arbeitgeber Anweisungen zum Reiseverhalten der Arbeitnehmer machen? | + | ===11. Darf der Arbeitgeber Anweisungen zum Reiseverhalten der Arbeitnehmer machen?=== |
| Arbeitgeber dürfen in der vorliegenden Situation Geschäftsreiseverbote aussprechen. Schwieriger wird es in Bezug auf private Reisen der Arbeitnehmer. Ein generelles Verbot, Mitarbeitern das private Reisen in gewisse Regionen zu untersagen, ist rechtlich wohl zu weitgehend. Mitarbeiter müssen aber damit rechnen, dass Arbeitgeber sie in solchen Fällen während einer bestimmen Dauer vom Betriebszutritt ausschliessen. Die Frage der Lohnfortzahlung muss gesondert und im Einzelfall beurteilt werden. In der aktuellen Situation bestehen aber gute Gründe, dass verlangt werden kann, dass Arbeitnehmer den Arbeitgeber proaktiv über geplante Reisen in gefährdete Gebiete informieren. Im Einzelfall kann es die Treuepflicht sogar gebieten, auf solche Reisen einstweilen zu verzichten. | Arbeitgeber dürfen in der vorliegenden Situation Geschäftsreiseverbote aussprechen. Schwieriger wird es in Bezug auf private Reisen der Arbeitnehmer. Ein generelles Verbot, Mitarbeitern das private Reisen in gewisse Regionen zu untersagen, ist rechtlich wohl zu weitgehend. Mitarbeiter müssen aber damit rechnen, dass Arbeitgeber sie in solchen Fällen während einer bestimmen Dauer vom Betriebszutritt ausschliessen. Die Frage der Lohnfortzahlung muss gesondert und im Einzelfall beurteilt werden. In der aktuellen Situation bestehen aber gute Gründe, dass verlangt werden kann, dass Arbeitnehmer den Arbeitgeber proaktiv über geplante Reisen in gefährdete Gebiete informieren. Im Einzelfall kann es die Treuepflicht sogar gebieten, auf solche Reisen einstweilen zu verzichten. | ||
| - | 12. Wie gilt, wenn Arbeitnehmer infolge Einstellung des Flugverkehrs nicht mehr rechtzeitig aus den Ferien zurückreisen können? | + | ===12. Wie gilt, wenn Arbeitnehmer infolge Einstellung des Flugverkehrs nicht mehr rechtzeitig aus den Ferien zurückreisen können?=== |
| Der Arbeitsverhinderungsgrund liegt hier nicht persönlich beim Arbeitnehmer (er ist nicht vom Corona-Virus befallen). Dieser Sachverhalt fällt aber dennoch in die Risikosphäre des Arbeitnehmers. Er erscheint zwar entschuldigt nicht zur Arbeit. In Bezug auf den Lohn gilt aber der Grundsatz «Lohn gegen Arbeit». Und da er seine Arbeit nicht rechtzeitig anbieten kann, erhält er für diese Zeit auch keinen Lohn. | Der Arbeitsverhinderungsgrund liegt hier nicht persönlich beim Arbeitnehmer (er ist nicht vom Corona-Virus befallen). Dieser Sachverhalt fällt aber dennoch in die Risikosphäre des Arbeitnehmers. Er erscheint zwar entschuldigt nicht zur Arbeit. In Bezug auf den Lohn gilt aber der Grundsatz «Lohn gegen Arbeit». Und da er seine Arbeit nicht rechtzeitig anbieten kann, erhält er für diese Zeit auch keinen Lohn. | ||
| - | 13. Erhält ein am Corona-Virus erkrankter Arbeitnehmer weiterhin den Lohn? | + | ===13. Erhält ein am Corona-Virus erkrankter Arbeitnehmer weiterhin den Lohn?=== |
| Es handelt sich um eine unverschuldete Arbeitsverhinderung und der Arbeitnehmer hat in der Regel weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung (Art. 324a OR bzw. Krankentaggeldversicherung). | Es handelt sich um eine unverschuldete Arbeitsverhinderung und der Arbeitnehmer hat in der Regel weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung (Art. 324a OR bzw. Krankentaggeldversicherung). | ||
| - | 14. Was gilt, wenn der Arbeitgeber präventiv entscheidet, | + | ===14. Was gilt, wenn der Arbeitgeber präventiv entscheidet, |
| Es liegt keine behördliche Anordnung vor und der Arbeitgeber wäre weiterhin verpflichtet, | Es liegt keine behördliche Anordnung vor und der Arbeitgeber wäre weiterhin verpflichtet, | ||
| - | 15. Was gilt, falls der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen wird? | + | ===15. Was gilt, falls der Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen wird?=== |
| Die Rechtsfolge ist nicht restlos geklärt. Oft wird argumentiert, | Die Rechtsfolge ist nicht restlos geklärt. Oft wird argumentiert, | ||
| - | 16. Können Betriebe Kurzarbeitsentschädigung (KAE) verlangen, falls der Betrieb aufgrund einer behördlichen Massnahme geschlossen wird? | + | ===16. Können Betriebe Kurzarbeitsentschädigung (KAE) verlangen, falls der Betrieb aufgrund einer behördlichen Massnahme geschlossen wird?=== |
| Wenn die Betriebsschliessung von einer Behörde angeordnet wurde (und somit nicht durch den Betrieb verschuldet) und dadurch ein anrechenbarer Arbeitsausfall entsteht, kann der Betrieb für die betroffenen Mitarbeiter zeitlich befristet Kurzarbeitsentschädigung verlangen (sofern auch die übrigen Voraussetzungen gegeben sind). Diverse Betriebe haben in der aktuellen Situation auch aus anderen Gründen bereits (erfolgreich) KAE verlangen können, z.B. Kundenausfall infolge behördlichem Versammlungsverbot. | Wenn die Betriebsschliessung von einer Behörde angeordnet wurde (und somit nicht durch den Betrieb verschuldet) und dadurch ein anrechenbarer Arbeitsausfall entsteht, kann der Betrieb für die betroffenen Mitarbeiter zeitlich befristet Kurzarbeitsentschädigung verlangen (sofern auch die übrigen Voraussetzungen gegeben sind). Diverse Betriebe haben in der aktuellen Situation auch aus anderen Gründen bereits (erfolgreich) KAE verlangen können, z.B. Kundenausfall infolge behördlichem Versammlungsverbot. | ||
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